Schulärztliche UntersuchungSchularzt:
Husi Markus Dr. med. FMH Bächiweg 4 3626 Hünibach Schulärztliche Untersuchung Nach kantonaler Vorschrift werden die Schülerinnen und Schüler im zweiten Kindergartenjahr, in der vierten und in der achten Klasse durch eine Ärztin oder einen Arzt untersucht. Schülerinnen und Schüler, die das zweite Kindergartenjahr nicht besuchen, werden in der ersten Klasse untersucht. Die Untersuchungen sind obligatorisch. Melden Sie Ihr Kind daher bitte baldmöglichst an. Ablauf der ärztlichen Untersuchungen 1. Für die unentgeltliche Untersuchung (Kindergarten, 4. Klasse resp. 8. Klasse) melden Sie Ihr Kind bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl an. Die Untersuchung muss bis spätestens Ende Februar erfolgt sein. 2. Zur Untersuchung bringt Ihr Kind der Ärztin oder dem Arzt mit:
3. Nach erfolgter Untersuchung ist die blaue Gutschriftskopie für die Schule der Klassenlehrperson zurückzubringen. Die weisse Gutschrift bleibt bei der Ärztin oder beim Arzt für die Rechnungsstellung. Die grüne Gutschriftskopie bleibt bei den Eltern. |
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